Schon seit mehreren Jahren werden bei Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen und Tagespflegen keine Schulnoten mehr vergeben. Auch in der ambulanten Pflege steht dieser Schritt in einigen Monaten bevor: Ab dem 01.01.2026 soll dort verbindlich die neue Qualitätsprüfrichtlinie (QPR) ambulant in Kraft treten. Wir zeigen Ihnen, was sich ändert und was das für Sie als Pflegekraft im Alltag bedeutet.
Gründe für die Neuausrichtung
Aktuell gilt in der ambulanten Pflege eine Prüfvorgabe, die den Fokus zu sehr auf Dokumentationsanforderungen legt – und nicht auf die tatsächliche Versorgungsqualität der Pflegekunden.
Wichtig:
Die neue QPR ambulant soll künftig die Ergebnisqualität in den Mittelpunkt der Prüfungen rücken – also weg vom bisherigen „Dokumentationsfokus“.
Das sind die wichtigsten Änderungen
Der „Relaunch“ der QPR ambulant bringt zahlreiche Neuerungen mit sich. Die wesentlichen Änderungen sind:
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