Kürzlich war ich in einem Krankenhaus zu einem Zertifizierungsaudit. Auf einer Station konnte ich in der elektronischen Patientenakte zu 2 Patienten den sogenannten Pflegestatus nicht finden. Im Gespräch haben die Pflegefachkraft und ich herausgefunden, dass die Patienten von anderen Stationen hierher verlegt worden waren und der Pflegestatus schon auf der verlegenden Station nicht erfasst wurde. Und da sagte dann die Fachkraft zu mir: „Das ist ja dann nicht unser Fehler und unser Problem. Wir haben auch keine Zeit, das nachzutragen.“
Neue Qualitätsprüfrichtlinien prüfen Aufnahmemanagement
In den neuen Qualitätsprüfungsrichtlinien für den ambulanten Bereich wird ab dem 01.07.2026 auch das Aufnahmemanagement im Qualitätsbereich 1 geprüft. Die Übersicht zeigt daher Auszüge aus den Leitfragen, was tatsächlich dahintersteht und wo in unserer Dokumentation wir das ambulant und auch stationär finden könnten.
Priorisieren Sie bei der Informationssammlung
Bei der Aufnahme legen Sie den Grundstein für eine gute Versorgung Ihrer Pflegekunden. Aufnahme im weiten Sinne meint hier sowohl die Neuaufnahme als auch die Übernahme bei Rückverlegung aus dem Krankenhaus. Hier besteht das Risiko, relevante Informationen nicht schnell genug zu erfassen und auszuwerten für den Pflegeprozess. Wenn Sie auch nicht alle Informationen sofort erfassen könnten, empfehle ich doch zu bestimmten Themen eine sofortige Erfassung:
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Die professionelle Praxishilfe erleichtert die Einführung, Umsetzung und Überwachung der neuen Qualitätsstandards in der Altenpflege, damit Sie dort Leistung zeigen, wo der MD sein Augenmerk hat.