Datenschutz: Richtlinien, Sicherheit & Compliance

Recht auf „Vergessen“: Diese Ansprüche haben Ihre Kunden

2018 wurde das deutsche Datenschutzrecht mit den europäischen Normen (Datenschutz-Grundverordnung) harmonisiert. Neu geregelt wurde dabei auch das Recht der Bürger, eigene persönliche Daten löschen zu lassen. Dieses Recht fordern inzwischen […]

Arnd von Boehmer

13.09.2024 · 1 Min Lesezeit

2018 wurde das deutsche Datenschutzrecht mit den europäischen Normen (Datenschutz-Grundverordnung) harmonisiert. Neu geregelt wurde dabei auch das Recht der Bürger, eigene persönliche Daten löschen zu lassen. Dieses Recht fordern inzwischen immer mehr Angehörige von verstorbenen Pflegekunden bei Pflegediensten und -heimen ein.

Diese 4 Rechte sollten Sie kennen

Das aktuelle Datenschutzrecht eröffnet Ihren Kunden insbesondere 4 Rechte im Umgang mit ihren Daten:

Recht 1: Offenlegung der Datenverarbeitung

Schon bei der Anbahnung eines Pflege- oder Heimvertrags müssen Sie jedem potenziellen Kunden mitteilen, welche seiner Daten Sie durch wen wofür erheben und verarbeiten werden. Außerdem sollten Sie angeben, an wen bzw. welche Institutionen (z. B. Abrechnungszentrum) Sie sie eventuell weitergeben – und wer Ihr Datenschutzbeauftragter ist. Dies können Sie im Heim- / Pflegevertrag oder einem gesonderten Infoblatt, auf das der Vertrag als Anlage verweist, erledigen.

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