Viele Beschäftigte in der Pflege unterliegen der Bezahlung nach einem Tarifvertrag. Dennoch gibt es immer wieder Unterschiede in der Bezahlung. Diese darf es ohne Begründung aber nicht geben. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist hierfür die rechtliche Grundlage.
Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Leider sieht das in der Praxis oftmals noch anders aus. So sind besonders Frauen in puncto Gehalt im Vergleich zu Männern oft immer noch benachteiligt und verdienen im Durchschnitt 21 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Der Gesetzgeber hat darauf bereits vor einigen Jahren reagiert und diese rechtliche Lücke mit dem EntgTranspG geschlossen.
Ziel: Mehr Transparenz schaffen
Dreh und Angelpunkt des Gesetzes ist die Schaffung von Transparenz im Betrieb, was die Entgeltstrukturen, aber auch die individuelle Lohnhöhe anbetrifft.
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