PFLEGEKUNDEN: RECHTE, AUFKLÄRUNG & VOLLMACHTEN

Rechtssicherer Umgang mit Nahrungsverweigerung

Immer wieder kommt es vor, dass Pflegebedürftige das Essen einstellen. Manchmal verbunden mit der klaren Ansage, es sei jetzt genug und man wolle jetzt sterben. Häufig ist dies das einzige […]

Judith Barth

11.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Immer wieder kommt es vor, dass Pflegebedürftige das Essen einstellen. Manchmal verbunden mit der klaren Ansage, es sei jetzt genug und man wolle jetzt sterben. Häufig ist dies das einzige Mittel, einen selbstbestimmten Tod einzuleiten, wenn Pflegebedürftige immobil sind und keine Alternativen hierzu haben. In solchen Situationen gilt es, rechtlich einwandfrei zu handeln und das Wohl und den Willen des Pflegebedürftigen im Blick zu behalten. Anhand der folgenden Checkliste können Sie feststellen, ob Sie und Ihre Mitarbeiter an alles gedacht haben.

Checkliste: So reagieren Sie auf eine Nahrungsverweigerung durch Pflegebedürftige richtig
FrageDas ist konkret zu tunerfüllt?
Können medizinische Gründe für die Nahrungs-verweigerung ausgeschlossen werden?Überlegen Sie, ob es körperliche Gründe für die Nahrungsverweigerung gibt, z. B.:

– Zahnschmerzen,

schmerzende Zahnprothesen,

– Schluckbeschwerden

– Magenschmerzen / Sodbrennen

– Schmerzen im Hals / Mundbereich

– Übelkeit

– Appetitverlust als Nebenwirkungen von Medikamenten
O
Gibt der Pflegebedürftige konkrete Gründe für die Nahrungs-verweigerung an?– Dokumentieren Sie die Gründe für die Nahrungsverweigerung. Prüfen Sie, ob Sie an diesen etwas machen können. So kann z. B. mangelnder Appetit gegebenenfalls auch mit Medikamenten behandelt werden.

– Finden Sie mit dem Pflegebedürftigen heraus, ob er vielleicht auf andere Speisen Appetit hat, und stellen Sie diese zur Verfügung.
r
Gibt der Pflegebedürftige an, nicht mehr essen zu wollen, weil er sterben möchte?– Besprechen Sie mit dem Pflegebedürftigen seine Situation und signalisieren Sie ihm, dass sein Wunsch grundsätzlich respektiert wird.

– Hinterfragen Sie aber die Gründe für den Wunsch zu sterben. Denn wenn sich hinter diesem Schmerzen, Ängste oder Depressionen verbergen, sollten diese eventuell zunächst behandelt werden. Häufig relativiert sich mit einer entsprechenden Behandlung auch der Wunsch zu sterben und die Betroffenen sind wieder bereit, Nahrung zu sich zu nehmen.
O
Ist der Body Mass Index (BMI) des Pflegebedürftigen dokumentiert?Damit man Ihnen nicht eine Unter- oder Schlechtversorgung des Pflegebedürftigen vorwerfen kann, müssen Sie den BMI zu Beginn der Nahrungsverweigerung dokumentieren, sodass klar ist, dass der Gewichtsverlust durch die bewusste Nahrungsverweigerung des Pflegebedürftigen ausgelöst wurde.O
Ist der Pflegebedürftige geschäfts- oder einsichtsfähig?– Grundsätzlich kann jeder frei entscheiden, ob und wie viel Nahrung er zu sich nimmt. Ist der Betroffene geschäftsfähig und/oder über die Folgen seines Verhaltens orientiert, muss man diese Entscheidung akzeptieren.

– Personen, die nicht mehr geschäftsfähig sind, können ebenfalls nicht zum Essen gezwungen werden. Verweigern diese die Nahrung, muss ihr Vertreter gegebenenfalls mit Zustimmung des Betreuungsgerichts entscheiden, ob eine künstliche Ernährung durchgeführt wird. Entscheidungserheblich ist hierbei der geäußerte bzw. mutmaßliche Wille des Betroffenen, vor allem aber seine Festlegungen in einer Patientenverfügung.
O
Hat der Sterbeprozess begonnen?Befinden sich Pflegebedürftige im Sterbeprozess, sollte von einer künstlichen Ernährung abgesehen und insbesondere die mit der Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung einhergehende Mundtrockenheit behandelt werden.O
Dürfen die Angehörigen einbezogen werden?Grundsätzlich dürfen Sie Angehörige nur dann über den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen informieren, wenn dieser dem zugestimmt hat. Dies müssen Sie auch berücksichtigen, wenn es um so ernste Entscheidungen wie die Einstellung der Nahrungsaufnahme geht.O

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