Die Nachricht „Ich kann heute nicht zum Dienst kommen“ gehört zum Alltag jeder Pflegedienstleitung (PDL). Doch während die Personalausfallplanung sofort anläuft, stellen sich im Hintergrund oft komplexe arbeitsrechtliche Fragen. Mitarbeiter sind verunsichert, wie lange ihr Gehalt weiterfließt, und Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen präzise einhalten.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bildet hierfür das Fundament. Es stellt sicher, dass Krankheit nicht sofort zu einer finanziellen Notlage führt. Doch der Anspruch ist an klare Bedingungen geknüpft. Damit Sie in Mitarbeitergesprächen souverän auskunftsfähig sind und die Interessen Ihrer Einrichtung wahren, haben wir die 5 zentralen Aspekte für Sie zusammengefasst.
1. Die 6-Wochen-Frist: Die Verantwortung des Arbeitgebers
Der wichtigste Grundsatz lautet: In den ersten 6 Wochen (42 Kalendertage) einer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Diese Regelung ist zwingend und kann weder durch Arbeits- noch durch Tarifverträge zum Nachteil des Arbeitnehmers verändert werden.
Testen Sie jetzt „Stationäre Pflege aktuell“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für PDLs im Alten- und Pflegeheim!
Jede Ausgabe bietet Ihnen aktuelle Informationen direkt aus der Praxis und rechtssichere Tipps für Ihre Leitungsaufgaben. Qualität und Sicherheit für Ihre Leitungs-Praxis im Alten- und Pflegeheim, die Ihnen den Berufsalltag als Pflegedienstleitung erleichtert!