Unternehmensführung: Strategien, Stabilität & Zukunftssicherung

Refinanzierbare Posten in SGB-XI Vergütungsverhandlungen

Für eine Vergütungsverhandlung mit den Kostenträgern müssen Sie gut gerüstet sein. Wichtig ist vor allem die Kenntnis darüber, welche Ihrer Gestehungskosten definitiv refinanzierbar sind und wo es eher eng werden […]

Birger Schlürmann

13.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Für eine Vergütungsverhandlung mit den Kostenträgern müssen Sie gut gerüstet sein. Wichtig ist vor allem die Kenntnis darüber, welche Ihrer Gestehungskosten definitiv refinanzierbar sind und wo es eher eng werden kann. „Eng“ heißt aber nicht „geschlossen“!

Übrigens: Die gründliche Auseinandersetzung mit Ihrer Kostenstruktur kann Ihnen sogar als Nebeneffekt ein paar Einsparpotenziale liefern.

Beispiel: Wildwuchs im Fuhrpark

Der Pflegedienst an der Castroper Straße hat sich in den letzten Jahren auf zirka 300 Patienten (ohne 37.3-Kunden) erhöht. Somit sind auch der Mitarbeiterstamm und vor allem der Fuhrpark gewachsen. Mit ihm ein Dickicht aus undokumentierten Nebenabreden, Durcheinander aus gekauften, finanzierten, geleasten und gemieteten Fahrzeugen. Der Geschäftsführer Lothar Woelk nimmt dies zum Anlass, einmal gründlich aufzuräumen und künftig Geld zu sparen.

Diese Refinanzierungen stehen Ihnen zu

Im SGB XI hielt sich bis zum Tariftreuegesetz die Formel „85 % Personalkosten + 15 % Sach- + Overhead- kosten“. Mittlerweile versuchen die Kassen, pauschal auf die Formel „90 + 10“ zu gehen. Das gereicht den Pflegediensten natürlich zum Nachteil. Denn allein aufgrund der Inflationsentwicklung und der immer mehr überbordenden Bürokratie (unter anderem Pflegestatistik, Azubi-Umlagemeldung, Investitionskosten- Antrag) steigt auch der Verwaltungsaufwand.

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