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Regionales Entgelt 2025 – das müssen Sie beachten

Die Übersicht über das ab dem 01.01.2025 geltende regionale Entlohnungsniveau wurde am 30.10.2024 veröffentlicht. Viele Betreiber undKostenträger sind überrascht von den teilweise erheblichen Steigerungen in einigen Bundesländern, die je nach Region erneut sehr unterschiedlich ausfallen. Die Entwicklungen in den Jahren 2023 und 2024 haben dazu geführt, dass die Erhöhungen für 2025 zum Teil besonders hoch ausfallen. Dabei sind nicht nur die allgemeinen Steigerungen im regionalen  Entgeltniveau  relevant,  sondern auch die Anpassungen in den einzelnen Beschäftigungsgruppen. So liegt die durchschnittliche Steigerung über alle Beschäftigungsgruppen  hinweg  bei  3,91  %  inBremen, während sie in Niedersachsen 10,45 % erreicht. Innerhalb der einzelnen Berufsgruppen variieren die Erhöhungen zwischen 1,87 % und12,82 %. HINWEIS: Auch bei den pflegetypischen Feiertagszuschlägen gibt  es  Veränderungen. Diese sind in den meisten Fällen marginal. Es ist aber darauf zu achten, dass eine Absenkung nicht ohne Weiteres arbeitsrechtlich umzusetzen ist, hier ist der Bestandsschutz zu beachten.  Das sollten Sie wissen:  HINWEIS:  Details  zu  den  jeweiligen Werten je Bundesland finden Sie auf der Seite 6.

Annett Urban

03.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Die Übersicht über das ab dem 01.01.2025 geltende regionale Entlohnungsniveau wurde am 30.10.2024 veröffentlicht. Viele Betreiber undKostenträger sind überrascht von den teilweise erheblichen Steigerungen in einigen Bundesländern, die je nach Region erneut sehr unterschiedlich ausfallen. Die Entwicklungen in den Jahren 2023 und 2024 haben dazu geführt, dass die Erhöhungen für 2025 zum Teil besonders hoch ausfallen. Dabei sind nicht nur die allgemeinen Steigerungen im regionalen  Entgeltniveau  relevant,  sondern auch die Anpassungen in den einzelnen Beschäftigungsgruppen. So liegt die durchschnittliche Steigerung über alle Beschäftigungsgruppen  hinweg  bei  3,91  %  inBremen, während sie in Niedersachsen 10,45 % erreicht. Innerhalb der einzelnen Berufsgruppen variieren die Erhöhungen zwischen 1,87 % und12,82 %.

HINWEIS: Auch bei den pflegetypischen Feiertagszuschlägen gibt  es  Veränderungen. Diese sind in den meisten Fällen marginal. Es ist aber darauf zu achten, dass eine Absenkung nicht ohne Weiteres arbeitsrechtlich umzusetzen ist, hier ist der Bestandsschutz zu beachten.

 Das sollten Sie wissen: 

  • Die erheblichen Erhöhungen in fast allen Bundesländern sowie bei den pflegetypischen  Zuschlägen  werden voraussichtlich zu weiter steigenden Pflegekosten führen.
  • Wenn Sie Anwender des regionalen Entgeltniveaus sind, sollten Sie sich eingehend  mit  den  veröffentlichten Werten für IhrBundesland auseinandersetzen. Rechnen Sie genau aus, ob das  pauschale  Angebot  Ihres  Ver- bandes ausreicht. Sollte dies nicht der Fall sein, ziehen Sie kurzfristig Einzelverhandlungen in Betracht.
  • Als Anwender des regionalen Entgeltniveaus sind Sie verpflichtet, die neu- en Werte ab dem 01.01.2025 umzusetzen. DieGehaltserhöhungen müssen jedoch nicht zwingend im Januar ausgezahlt   werden,   sondern   können durch eine Jahressonderzahlung im Laufe des Jahres erfüllt werden. Wichtig ist, dass der Wert im Jahresmittel erreicht wird – und dies muss zunächst refinanziert werden.

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