LESEREFRAGE: „Unsere Tagespflege hat kürzlich einen ambulanten Pflegedienst übernommen. Wir haben uns daher für eine neue Rechtsform, nämlich eine GmbH entschieden. Das hat natürlich allerlei Papierkram mit sich gebracht. Eines Tages bekam ich einen Brief auf den Schreibtisch, welcher sehr offiziell aussah und von dem Absender „Handelsregistereintragungen. de“ kam. Ich sollte für die Veröffentlichung unseres neuen GmbH-Eintrags noch mal die Richtigkeit überprüfen und unterschrieben per Fax zurücksenden. 4 Tage später bekam ich eine Rechnung über 2.500 € für 5 Jahre Eintragung in einem Online-Verzeichnis. Im Kleingedruckten auf dem Fax, das ich dummerweise unterschrieben habe, steht das leider auch so. Kann ich den Vertrag nicht jetzt einfach widerrufen?“
Jochen K.*, Inhaber einer Tagespflege in Hessen
ANTWORT: Das geht leider nicht. Womöglich haben Sie sich daran erinnert, dass sogenannte Haustürgeschäfte (auch Internetkäufe) innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden können. Doch die Absendung eines Widerrufs an Branchenbuchbetrüger löst das Problem nicht, wenn Sie als Eigentümer oder Mitarbeiter eines Unternehmens gehandelt haben. Das Widerrufsrecht gilt nämlich nur für Verbraucher, sprich Privatpersonen. Sie haben allerdings gute Aussichten, die Betrüger mit einer Anfechtung abzuschütteln. Schreiben Sie dazu dem Absender, dass Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und keinesfalls gewillt sind, eine Zahlung zu leisten. Diese Anbieter suchen selten das grelle Licht eines Gerichtssaals. Von manchen hören Sie nach Ihrem Anfechtungsschreiben nie wieder. Andere machen überraschend schnell „aus Kulanz“ das Angebot, den Vertrag oder die Zahlungen zu kürzen. Dabei gilt: Zahlen Sie keinesfalls. Warten Sie ab, was passiert, und ignorieren Sie schriftliche Mahnungen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Mahnbescheid kommt, sollten Sie Widerspruch einlegen – und einen Anwalt einschalten.
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