Leserfragen

Religiöse Speisegebote versus Gesundheit

Frage: „Wir betreuen in unserer Einrichtung eine Bewohnerin, die aufgrund ihrer tiefen ethischen Überzeugungen konsequent alle Lebensmittel und Medikamente mit tierischen Bestandteilen ablehnt. Da sie jedoch bereits stark untergewichtig ist […]

Marcel Faißt

28.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Wir betreuen in unserer Einrichtung eine Bewohnerin, die aufgrund ihrer tiefen ethischen Überzeugungen konsequent alle Lebensmittel und Medikamente mit tierischen Bestandteilen ablehnt. Da sie jedoch bereits stark untergewichtig ist und dringend proteinreiche Zusatznahrung benötigt, verschlechtert sich ihr körperlicher Zustand ohne diese Intervention zusehends. Aufgrund einer kognitiven Einschränkung kann sie die medizinischen Folgen ihrer Ablehnung nicht mehr vollständig überblicken. Wie wägen wir hier ihr Recht auf Selbstbestimmung gegen unsere fachliche Fürsorgepflicht ab?“                                (Yusuf K., Köln)

Antwort: In diesem speziellen Fall kollidieren 2 wesentliche ethische Prinzipien: das Recht auf Selbstbestimmung und die Verpflichtung zur Abwendung von gesundheitlichem Schaden. Wenn eine Bewohnerin aufgrund einer kognitiven Einschränkung die Tragweite ihrer Entscheidung nicht mehr vollständig erfassen kann, ist die Ermittlung des mutmaßlichen Willens der entscheidende Schritt. War ihr die strikte Einhaltung ethischer Überzeugungen zeitlebens wichtiger als die eigene körperliche Unversehrtheit oder die medizinische Stabilisierung? Um diese Frage fundiert zu beantworten, sollten Sie das Gespräch mit den nahen Angehörigen suchen oder, falls vorhanden, die schriftliche Patientenverfügung einsehen.

In der praktischen Umsetzung ist es zudem Ihre Pflicht, nach Alternativen zu suchen, die den persönlichen Werten entsprechen. Prüfen Sie, ob es rein pflanzliche bzw. vegane Zusatznahrungen gibt, die denselben Nährwert bieten, aber keine Konflikte mit der ethischen Lebenseinstellung auslösen. Sollte dies nicht möglich sein und die Ablehnung bestehen bleiben, muss im Rahmen einer ethischen Fallbesprechung geklärt werden, ob eine Intervention gegen die tiefen Überzeugungen vertretbar wäre – was in der Regel abgelehnt wird, da die Menschenwürde auch die moralische Identität umfasst.

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