Was passiert, wenn Sie am Jahresende noch Urlaubstage übrig haben: Müssen Sie den Urlaub dann nehmen, obwohl Sie ihn vielleicht gerade gar nicht brauchen? Soll er ausbezahlt werden? Können Sie ihn ins nächste Jahr übertragen oder verfällt er einfach? Wir verraten Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie haben.
Ihr Recht: Sie haben einen Anspruch auf Urlaub
Der Urlaub ist dazu da, dass Sie und Ihre Kolleginnen sich erholen und Ihre Arbeitskraft regenerieren. Deshalb haben Sie zunächst immer Anspruch auf Freistellung von der Arbeit in Form von Urlaub.
Ihre Pflicht: Sie müssen sich freinehmen
Solange Sie den Urlaub nehmen können, sind Sie dazu verpflichtet. Sie können nicht verlangen, dass der (Rest-)Urlaub ausgezahlt wird.