Resturlaub 2024

Resturlaub2024:Unsere Antworten auf die 5 häufigsten Leserfragen

Ihre Mitarbeiter müssen ihren Urlaub grundsätzlich bis zum Jahresende nehmen, sonst kann er laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfallen. So einfach könnte es sein, aber Sie als Arbeitgeber haben dabei allerdings Mitwirkungspflichten. […]

Mark Schmolke

18.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Ihre Mitarbeiter müssen ihren Urlaub grundsätzlich bis zum Jahresende nehmen, sonst kann er laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfallen. So einfach könnte es sein, aber Sie als Arbeitgeber haben dabei allerdings Mitwirkungspflichten. Die 5 häufigsten Fragen rund um den Resturlaub beantworten wir Ihnen im Folgenden. Das BUrlG ist eindeutig: Der Jahresurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG) – ansonsten verfällt er. Nach einem EuGH-Urteil (29.11.2017, Az. C-214/16 ) und einem BAG-Urteil (19.02.2019, Az. 9 AZR 541/15 ) heißt es jedoch in EU-konformer Auslegung: Der Urlaub verfällt nicht mehr automatisch. Arbeitgeber müssen auf den drohenden Urlaubsverfall hinweisen.

1. „Wann kann der Urlaub problem­los auf 2025 übertragen werden?“ Prinzipiell ist eine Urlaubsübertragung ins Folgejahr nur möglich, wenn dringende persönliche oder dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen. Soll bzw. kann der Urlaub auf das nächste Jahr übertragen werden, muss er in den ersten 3 Monaten, also bis zum 31. März des Folgejahres, genommen werden.

Dringende persönliche Gründe:

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