ARBEITSRECHT: RECHTE, PFLICHTEN & REGELUNGEN

Reue nach Kündigung?

Manchmal kommt das Bedauern nach der Unterschrift: Ein Mitarbeiter, der Ihnen eben noch breitbeinig seine Kündigung zu- gestellt hat, fragt Tage später kleinlaut an, ob er nicht doch bleiben könne. […]

Arnd von Boehmer

21.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Manchmal kommt das Bedauern nach der Unterschrift: Ein Mitarbeiter, der Ihnen eben noch breitbeinig seine Kündigung zu- gestellt hat, fragt Tage später kleinlaut an, ob er nicht doch bleiben könne. Viele Leitungskräfte wissen dann nicht, wie die Rechtlage ist und wie sie sich verhalten sollen.

Kündigung kann nicht zurückgenommen werden

Gut für Sie: Die Kündigung eines Mitarbeiters, die Ihnen zugeht, kann er nicht einseitig zurücknehmen. Wenn Sie also froh sind, dass Sie ihn endlich los sind, brauchen Sie nur hart zu bleiben.

Vielleicht freuen Sie sich aber, dass er Ihnen erhalten bleiben will – und möchten ihm gern den „roten Teppich“ zurück ins Team ausrollen. Doch das ist komplizierter, als Sie vielleicht denken:

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