Wie viel wiegen Sie? Trinken Sie genug? Darf ich mir einmal Ihre Haut anschauen? Dies sind nur einige Fragen, die neue Bewohner über sich ergehen lassen müssen. Wie würden Sie als Bewohner auf solche Anfragen reagieren?
Sie und Ihre Mitarbeiter sind zur Risikoerfassung von Beginn an verpflichtet. Ebenso müssen Sie nachweisen, dass bestimmte Schädigungen nicht verschlechtert oder unter Ihrer Pflege entstanden sind. Für Ihre Mitarbeiter ist es bei diesen Anforderungen doppelt schwer, die Balance zu halten zwischen Schutz von Persönlichkeit und Schamgrenze Ihrer Bewohner einerseits und der Erfüllung fachlicher Anforderungen der Dokumentation auf der anderen Seite. Die Gefahr ist groß, dass der Schutz der Intimsphäre aus Zeitmangel und Fokussierung auf messbare Werte, bei durchzuführenden Maßnahmen immer mehr aus dem Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter verschwindet. Geben Sie Ihren Mitarbeitern daher die Sicherheit, abzuwägen, wann die Risikoerfassung angemessen ist und wann nicht.
PRAXISBEISPIEL: Frau Berger wohnt schon seit 3 Wochen im Pflegeheim Sonnenfrieden. Als die PDL Frau Krise aus dem Urlaub zurückkehrt, kontrolliert sie zunächst die Dokumentationen der neu eingezogenen Bewohner. Als sie entdeckt, dass bei Frau Berger weder Hautzustand, Inkontinenz- oder Ernährungsrisiko erfasst sind, fällt sie aus allen Wolken. Denn bei einer MD-Prüfung hätte dieses Versäumnis in jedem Fall zu einer negativen Bewertung geführt.
NEHMEN SIE DIE ÄUSSERUNGEN IHRER BEWOHNER ERNST
Die PDL holt die Wohnbereichsleitung zum Kritikgespräch. Diese erklärt, dass Frau Berger die Gewichtsermittlung ebenso wie den Hautcheck abgelehnt habe. Auf die Frage, wieviel Flüssigkeit sie zu sich nehmen würde und ob sie Probleme mit der Kontinenz hat, hatte die alte Dame entnervt geantwortet: „Ich saufe und piesle genug. Da müssen Sie sich nicht einmischen.“ Nach dieser klaren Ablehnung hätte das Team abgesprochen, der Bewohnerin Zeit zu geben, bis sie einer Risikoerfassung zustimmen würde. Schließlich könnte man die alte Dame nicht dazu zwingen, sich vor Fremden zu entkleiden oder sich wiegen zu lassen. Schließlich wären diese Anforderungen ein gravierender Eingriff in die Intimsphäre.
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