In der Praxis kommt es immer wieder zu der Situation, dass Sie einen Mitarbeiter auf eine teure Weiterbildung – z. B. zur Praxisanleitung – schicken – und dieser dann kurze Zeit nach Beendigung kündigt. Können Sie die Kosten der Qualifizierung zurückverlangen? Ein aktuelles Urteil schafft Klarheit.
Es ist mehr als ärgerlich: Sie bilden z. B. einen Mitarbeiter zum Praxisanleiter weiter und finanzieren nicht nur den Kurs, sondern setzen zwischenzeitlich auch über 300 Arbeitsstunden zur Frei-stellung ein. Nach Beendigung der Wei-terbildung kündigt der Mitarbeiter und nimmt sein neues Wissen auch noch zur Konkurrenz mit.
Sie müssen sich das nicht gefallen lassen und können die Fortbildungskosten zurückfordern. In einem Fall, der erst vor wenigen Jahren gerichtlich geklärt wurde – es ging hier um einen Zeitsoldaten, der sich ein Medizinstudium finanzieren ließ –, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 14.01.2020, Az. 10 K 15016/16) so entschieden, wie es bereits auch mehrere Arbeitsgerichte getan haben.
Eine Rückzahlung ist möglich, wenn Sie sich mit einer Rückzahlungsklausel abgesichert haben.
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