LESERFRAGEN

RUHEZEITEN BEI SCHWANGERSCHAFT

Eine meiner Mitarbeiterinnen ist im 3. Monat schwanger. Ihr Spätdienst geht bis 21:00 Uhr. Nun bat sie darum, am darauffolgenden Tag mit einer Kollegin tauschen zu dürfen. Der Frühdienst dieser […]

Brigitte Leicher

09.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Eine meiner Mitarbeiterinnen ist im 3. Monat schwanger. Ihr Spätdienst geht bis 21:00 Uhr. Nun bat sie darum, am darauffolgenden Tag mit einer Kollegin tauschen zu dürfen. Der Frühdienst dieser Kollegin war ab 7:00 Uhr geplant. Reicht diese Ruhezeit aus oder hat die Mitarbeiterin Anspruch auf eine längere Ruhephase?

ANDREA B. AUS WUPPERTAL

REDAKTION: Grundsätzlich dürfen Schwangere nur bis 20:00 Uhr und ab 6:00 Uhr arbeiten. In der Altenpflege besteht die Ausnahme, dass Sie die Dienstzeit in den ersten 4 Monaten der Schwangerschaft bis 22:00 Uhr ausweiten können. Im Anschluss an die Nachtarbeit muss Ihre Mitarbeiterin eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden haben. Die Nachtarbeit beginnt ab 20:00 Uhr. Ihre Mitarbeiterin hätte aber nur eine Ruhezeit von 10 Stunden. Dies reicht nicht aus.

Im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, haben Sie vermutlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, aus der hervorgeht, dass für die werdenden Mutter keine Gefahr im Rahmen ihrer Tätigkeit besteht.

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