Eine unserer demenziell veränderten Bewohnerinnen geht häufig in ein beliebiges Bewohnerzimmer, zieht sich dort aus und legt sich ins Bett. Hierbei zieht sie auch ihre Brille aus und legt sie in die fremden Schränke. So sind mittlerweile die aktuelle Brille als auch 2 Ersatzbrillen verschwunden. Die Tochter ist mittlerweile richtig erbost und will, dass die Pflegeeinrichtung die neue Brille ihrer Mutter bezahlt. Sind wir hierzu verpflichtet?
ULF K. AUS MAINZ
REDAKTION
Grundsätzlich muss Ihre Einrichtung nur dann haften, wenn Ihren Mitarbeitern ein Fehler oder Missgeschick passiert. Dies kommt etwa in Betracht, wenn Ihre Pflegekräfte eine verlorengegangene Brille nicht suchen oder sie durch Unachtsamkeit beschädigen.
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