EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

Schlaflabor richtig abrechnen: gewusst, wie – dank Empfehlung der BÄK

Das sogenannte „kleine und große Schlaflabor“ ist eine immer beliebter werdende Behandlungsmethode bei Schlafstörungen. Vor allem das kleine Schlaflabor wird in den Arztpraxen durchgeführt. Doch immer wieder machen die Privatversicherungen […]

Renate Tief

29.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Das sogenannte „kleine und große Schlaflabor“ ist eine immer beliebter werdende Behandlungsmethode bei Schlafstörungen. Vor allem das kleine Schlaflabor wird in den Arztpraxen durchgeführt. Doch immer wieder machen die Privatversicherungen Probleme, wenn es um die Abrechnung dieser Leistung geht. Halten Sie sich deshalb am besten an die Empfehlung der Bundesärztekammer (BÄK). Damit schützen Sie sich vor ungerechtfertigten Honorarkürzungen. Damit Sie alles schnell im Blick haben, haben wir die Empfehlung der BÄK in einer Übersicht für Sie zusammengefasst.

Die BÄK hat für diese Leistung eine Abrechnungsempfehlung – vor allem mit analogen Ziffern – herausgegeben.

So rechnen Sie das kleine Schlaflabor richtig ab

Sie erfüllen die Voraussetzungen zur Anerkennung der einzelnen Leistungen im Rahmen der kardiorespiratorischen Polygrafie, wenn Sie jeweils eine kontinuierliche Registrierung bzw. Überwachung über eine mindestens 6-stündige Schlafphase durchgeführt haben. Im Gegensatz zur vertragsärztlichen Versorgung brauchen Sie bei Ihren Privatpatienten keine Genehmigung für die Abrechnung des „kleinen Schlaflabors“.