Leider passiert es oft, dass sich Heimbewohner – mit oder ohne Einwirkung der Pflegemitarbeiter – an heißem Wasser in Dusche oder Badewanne Verbrühungen zuziehen. Werden danach vom Bewohner oder seinen gesetzlichen Vertretern Ansprüche auf Schmerzensgeld erhoben, sollten Sie Ihre eigene Rechtsposition sicher einschätzen können.
Der Fall: Bewohnerin verbrüht sich im Bad
Eine Bewohnerin stieg in eine Wanne mit 60 °C heißem Wasser, nachdem eine Pflegekraft ihr ein Bad erlaubt hatte, ohne den Vorgang zu beaufsichtigen. Die Folge: schwere Verbrennungen und Hauttransplantationen. Über die anschließende Klage auf Schmerzensgeld (50.000 €) nebst eine monatlichen Rente musste in letzter Instanz 2019 der Bundesgerichtshof entscheiden (Az.: III ZR 113/18).
Das Urteil: Heim muss Bewohner schützen
Die Richter entschieden, dass das Pflegeheim eine Schutzpflicht gegenüber der Bewohnerin verletzt hatte. Entweder hätte die Wassertemperatur begrenzt oder der Badevorgang überwacht werden müssen.
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