EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

Schmerztherapeutische Behandlungen korrekt abrechnen – so geht’s in EBM, GOÄ und UV-GOÄ

Die schmerztherapeutische Behandlung chronischer Schmerzpatienten ist eine aufwendige und meist auch sehr langwierige Maßnahme. Mit unserer Abrechnungsübersicht sparen Sie viel Zeit. Erfahren Sie, wie Sie die schmerztherapeutische Behandlung korrekt abrechnen […]

Renate Tief

24.03.2025 · 6 Min Lesezeit

Die schmerztherapeutische Behandlung chronischer Schmerzpatienten ist eine aufwendige und meist auch sehr langwierige Maßnahme. Mit unserer Abrechnungsübersicht sparen Sie viel Zeit. Erfahren Sie, wie Sie die schmerztherapeutische Behandlung korrekt abrechnen und wann Sie von wem eine Genehmigung benötigen.

Für die schmerztherapeutische Behandlung bei BG-Patienten hält die Gebührenordnung der Unfallversicherungen (UV-GOÄ) seit Juli 2024 neue Ziffern bereit. Im Gegensatz zur GOÄ benötigen Sie bei der UV-GOÄ wie beim EBM eine Genehmigung.

1.   EBM: Nur mit Bewilligung abrechenbar

Im Kap. 30.7 des EBM ist die Schmerztherapie nach § 135 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt. Diese Ziffern dürfen Sie nur abrechnen, wenn Sie die Zustimmung der KV haben und die regelmäßige Teilnahme an interdisziplinären Schmerzkonferenzen (gemäß § 5 Abs. 3 der QS-Vereinbarung Schmerztherapie) nachweisen können.