Die Möglichkeit, Ihre potenziellen Auszubildenden durch ein Praktikum kennenzulernen, sollten Sie unbedingt nutzen. Denn von Praktika profitieren nicht nur die Berufsanfänger, sondern auch Sie und Ihre Mitarbeiter. Selbstverständlich müssen Sie die Arbeitsschutzbestimmungen einhalten. Auch wenn ein Praktikant nur eine Woche lang in Ihre Praxis „hineinschnuppert“, müssen Sie bei ihm die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anwenden − wie bei jedem anderen Mitarbeiter auch. Egal, ob Schüler- oder Berufspraktikant: Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was sollten Sie beim Schnupperpraktikum für Schüler (unter 18 Jahre) beachten?
Wenn Sie einem Schüler ein Praktikum anbieten, muss Ihnen die schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten vorliegen, sonst darf der Schüler kein Praktikum bei Ihnen ableisten. Beachten Sie zudem die Vorgaben des JArbSchG:
Erlaubte Tätigkeiten
Leichte Arbeiten ohne gesundheitliche Risiken und Belastungen, wie z. B.: