Als Pflegefachperson müssen und dürfen (!) Sie nicht jede Anweisung oder auch ärztliche Verordnung kritiklos ausführen. Im Gegenteil: Eine rechtswidrige Anweisung oder eine Verordnung, die dem Pflegebedürftigen offenkundig schadet, müssen und dürfen Sie nicht befolgen. Das nennt sich Remonstrationspflicht. Sie dient dem Schutz der Patienten und Pflegebedürftigen, indem sie sicherstellt, dass potenziell schädliche oder unzulässige Anweisungen hinterfragt werden. Gleichzeitig schützt sie Sie als Pflegefachperson vor rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Befolgung unrechtmäßiger Anordnungen ergeben könnten.
Für Menschen mit Demenz sind Sie als kritische Pflegefachperson besonders wichtig
Während es anderen Patienten oder Pflegebedürftigen möglicherweise noch selbst auffallen kann, dass mit einer ärztlichen Verordnung etwas nicht stimmt, fehlen Menschen mit Demenz hierfür im Verlauf die Möglichkeiten. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie als Pflegefachperson Ihre Kontrollfunktion wahrnehmen und gegebenenfalls einschreiten. Es kommt beispielsweise immer wieder zu Verordnungen, die Sie hinterfragen müssen – denken Sie an ACE-Hemmer und kaliumsparende Diuretika (Risiko lebensbedrohlicher Hyperkaliämie) oder Benzodiazepine und Opioide (Risiko Atemdepression).
Testen Sie jetzt „Demenzpflege im Fokus“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für Pflegefachkräfte in der Demenzversorgung!
Jede Ausgabe beinhaltet aktuelle Fallbesprechungen aus dem Pflegealltag, Expertenwissen zur Demenzpflege, bewährte Ansätze zur Beziehungsgestaltung, spezialisiertes Know-how zur Versorgung im Spätstadium sowie praxisorientierte Tipps für eine effektive Kommunikation und Pflegeplanung.