Im stressigen Pflegealltag gerät die Schweigepflicht schnell aus dem Blick. Die Folgen für Ihre Einrichtung können erheblich sein. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wo typische Fehlerquellen liegen und wie Sie sie sicher vermeiden.
In Pflegeeinrichtungen sind alle Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schweigepflicht gilt für alle personenbezogenen Informationen, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder durch Beobachtung erlangt wurden. Diese Informationen dürfen nur an berechtigte Personen weitergegeben werden und das auch nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Wer gegen die Schweigepflicht verstößt, riskiert arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen. Achten Sie daher im Pflegealltag besonders darauf, dass folgende Daten nicht unbeabsichtigt nach außen dringen:
Gesundheitszustand und Diagnosen: Ob chronische Erkrankung, akute Infektion oder psychische Belastung: Informationen zum Gesundheitszustand sind besonders vertraulich. Sie dürfen weder gegenüber Mitbewohnern noch gegenüber nicht autorisierten Angehörigen geäußert werden.
Pflege- und Behandlungsmaßnahmen: Welche Medikamente verabreicht werden, ob eine Wundversorgung erfolgt oder Mobilisierungsmaßnahmen notwendig sind – all diese pflegerischen Fachinformation sind nicht für Außenstehende bestimmt.
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