THEMENHEFT: UNTERNEHMENSFÜHRUNG UPDATE 2024

„Schwerpunkt Selbstzahler ohne Pflegegerad“

Frage: Ich habe leider einige freie Plätze in unserer Einrichtung und zu wenige Fachkräfte. In letzter Zeit habe ich aber zunehmend Anfragen von Bewohnern ohne Pflegegrad, die volle Selbstzahler sind. […]

Mark Schmolke

11.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich habe leider einige freie Plätze in unserer Einrichtung und zu wenige Fachkräfte. In letzter Zeit habe ich aber zunehmend Anfragen von Bewohnern ohne Pflegegrad, die volle Selbstzahler sind. Aus Marketingsicht eine interessante Gruppe. Muss ich bei der Abrechnung eigentlich etwas beachten, z. B. bei der Umsatzsteuer?

Mark Schmolke: Ich kann Sie beruhigen. In allen Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen haben, sind die Leistungen für Pflege, Betreuung und das damit verbundene Wohnen umsatzsteuerfrei. Ich möchte Sie aber auf eine andere Gefahr hinweisen: In der Regel garantieren Sie im Versorgungsvertrag eine bestimmte Anzahl von Pflegeplätzen, welche Sie für Pflegebedürftige vorhalten müssen. Wenn Sie einen dieser Plätze an einen Interessenten ohne Pflegegrad vergeben, machen Sie sich unter Umständen eines Vertragsverstoßes schuldig. Prüfen Sie diesen Aspekt bitte vor Platzvergabe genau oder reduzieren Sie Ihren Versorgungsvertrag entsprechend. Sollten Sie feststellen, dass sich diese Klientel nachhaltig für Ihre Einrichtung interessiert, sollten Sie Ihre Marketingaktivitäten dann auch entsprechend umstellen.

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