Effiziente Praxisorganisation

Seit 01.07.2024: Blankoverordnung für häusliche Krankenpflege

Ihre Chefs können für die häusliche Krankenpflege eine „Blankoverordnung“ ausstellen, bei der sie die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer bestimmter Maßnahmen an Pflegefachkräfte übertragen. Das Formular Muster 12 „Verordnung häuslicher […]

Renate Tief

26.08.2024 · 3 Min Lesezeit

Ihre Chefs können für die häusliche Krankenpflege eine „Blankoverordnung“ ausstellen, bei der sie die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer bestimmter Maßnahmen an Pflegefachkräfte übertragen. Das Formular Muster 12 „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ wurde zum 01.07.2024 entsprechend angepasst. Die alten Formulare dürfen nicht mehr verändert werden. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie und Ihren Chef hier zusammengefasst.

Wann Ihr Chef eine Blankoverordnung an Pflegedienste ausstellen darf

Pflegedienstverbände und gesetzliche Krankenkassen müssen auf Landesebene Verträge abgeschlossen haben, damit Sie von Ärzten, also auch von Ihrem Chef, Blankoverordnungen entgegennehmen dürfen. In diesen Verträgen ist z. B. geregelt, welche Qualifikation Pflegefachkräfte haben müssen, um solche Entscheidungen treffen zu dürfen, und welche Vergütung es dafür geben wird. Aktuell gibt es diese Verträge noch nicht in allen Bundesländern. Deshalb kann sich die Umsetzung um ein paar Wochen verschieben.

Entscheidung über Häufigkeit und Dauer

Ihr Chef kann bei bestimmten Maßnahmen entscheiden, dass die Pflegefachkraft die Häufigkeit und Dauer festlegt, und dies auf Muster 12 ankreuzen. Dazu wurde das Formular um eine neue Spalte„Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft“ erweitert.