Selbstbestimmung ist ein zentrales Menschenrecht und ein Grundpfeiler der Würde – auch für Menschen mit Demenz. Doch wie viel Autonomie ist im Alltag stationärer Einrichtungen möglich? Zwischen rechtlichen Vorgaben, ethischen Abwägungen und praktischen Herausforderungen müssen Pflegekräfte und Betreuungspersonal stets einen Balanceakt bewältigen. Wo liegen die Grenzen der Selbstbestimmung und welche Rolle spielen Sorgen und Ängste der Beteiligten?
Selbstbestimmung ist in der Pflege ein zentraler Begriff, der in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern Menschen mit Demenz in ihrer Autonomie unterstützt und gefördert werden können. Rechtlich verankert ist der Anspruch auf Selbstbestimmung durch die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Grundgesetz. Auch die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen hebt hervor, dass Pflege nicht nur Sicherheit und Schutz, sondern auch Selbstbestimmung gewährleisten muss. Gleichzeitig gibt es in der Praxis Herausforderungen.
KÖNNEN MENSCHEN MIT DEMENZ SELBSTBESTIMMT LEBEN?
Die kurze Antwort lautet: Ja. Selbstbestimmung ist nicht absolut und muss individuell betrachtet werden. Auch bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen bleibt die Fähigkeit zur Entscheidung bestehen, selbst wenn diese auf kleinerer Ebene erfolgt. So kann ein Mensch mit Demenz oft noch über Kleidung, Essen oder Alltagsaktivitäten mitentscheiden, auch wenn komplexere Fragen im Verlauf der Demenz schwierig werden.
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