Steigt die Krankenquote in Ihrer Einrichtung, werden Sie womöglich früher oder später auf teure Zeitarbeit zurückgreifen müssen, um die Ausfälle zu kompensieren. Handeln Sie deswegen frühzeitig, wenn Mitarbeiter über längere Zeit krank sind. So nutzen Sie das Instrument des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Eine Situation, wie sie häufig in der stationären Pflege vorkommt: Aufgrund der körperlichen Belastungen durch das Heben und Lagern der Bewohner kommt es bei einer Pflegekraft zu einem Bandscheibenvorfall. Die Folge: Die Mitarbeiterin fällt für mehrere Wochen aus. Befindet sich die Mitarbeiterin jedoch auf dem Weg der Genesung, müssen Sie die Rückkehr an den Arbeitsplatz vorbereiten. Denn häufig sind Mitarbeiter nach längerer Erkrankung nicht wieder sofort vollumfänglich einsetzbar. Hier bietet es sich an, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zu nutzen.
Pflicht zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Sie sind nach § 84 Abs. 2 SGB IX dazu verpflichtet, Mitarbeitern nach längerer Erkrankung ein BEM anzubieten. Die Pflicht ergibt sich, wenn Ihre Mitarbeiter innerhalb eines Jahres wiederholt oder ununterbrochen insgesamt mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig waren. Dabei ist es nicht relevant, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlag oder nicht. Auch Kuren oder Reha-Maßnahmen zählen mit dazu. Außerdem sind hier jeweils die letzten 12 Monate relevant und nicht das laufende Kalenderjahr.
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