Kaum eine Tagespflege kann sich die Kosten eines Personalüberhangs leisten. Qualifizierte und auch ungelernte Hilfskräfte als Minijobber einzustellen, kann in dieser Situation helfen. Dieser Beitrag sagt Ihnen, warum.
Die Vorteile des Minijobs für Sie als Arbeitgeber
Was haben Sie als Arbeitgeber von „Minijobs“? Sie zahlen maximal 31,4 % pauschale Abgaben statt 19,76 % für Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem haben Minijobber arbeitsrechtlich dieselben Rechte wie ein Vollzeitbeschäftigter – wo bitte verstecken sich hier etwaige Vorteile?
Zunächst einmal schöpfen Sie aus einem nicht unerheblichen Angebot von Arbeitskräften – immerhin beträgt der Anteil der geringfügig Beschäftigten unter deutschen Arbeitnehmern rund 20 %! Doch es gibt weitere Vorteile:
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Von A wie Abrechnung über B wie Beschäftigung bis V wie Versorgung: In jeder Ausgabe erhalten Sie aktuelle Praxisinformationen und direkt anwendbare Arbeitshilfen für die erfolgreiche Leitung in der Tagespflege.