Shitstorm gegen Ihre Pflegeeinrichtung: So reagieren Sie richtig
Auch Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste sind vor öffentlicher Kritik in sozialen Netzwerken nicht geschützt. Unzufriedene Angehörige oder ehemalige Mitarbeitende äußern sich zunehmend in sozialen Netzwerken. Rasch entsteht ein sogenannter „Shitstorm“, […]
Judith Barth
03.11.2025 ·
1 Min Lesezeit
Auch Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste sind vor öffentlicher Kritik in sozialen Netzwerken nicht geschützt. Unzufriedene Angehörige oder ehemalige Mitarbeitende äußern sich zunehmend in sozialen Netzwerken. Rasch entsteht ein sogenannter „Shitstorm“, der den Ruf Ihrer Einrichtung oder Ihres Pflegedienstes nachhaltig gefährden und Vertrauen bei Pflegebedürftigen sowie deren Familien belasten kann.
Wichtig ist, dass Sie sich im Vorfeld eine klare Strategie zurechtlegen, um solchen Situationen rechtlich fundiert und professionell entgegentreten zu können. Denn in der konkreten Situation gilt es, schnell und überlegt zu handeln.
Übersicht: Handlungsempfehlungen „Shitstorm“
Das ist zu tun
Hierauf kommt es an
Das müssen Sie beachten
Hintergründe ermitteln
Beiträge, Kommentare und Bilder vollständig prüfen, sichern und mit Fakten abgleichen. Dokumentation ist Pflicht, auch zum Nachweis gegenüber Behörden.
Schnelligkeit ist entscheidend. Nur wer Inhalte kennt und dokumentiert, ist handlungsfähig. Daher: Sichern Sie Posts & Co.
Träger und Vorgesetzte informieren
Briefen Sie Ihr Team: Machen Sie deutlich, dass es wichtig ist, sofort Sie als Vorgesetzte zu informieren, wenn Sie von einem Shitstorm erfahren. Als Verantwortliche:r informieren Sie sofort Inhaber, Träger oder Heimleitung.
Einheitliche Kommunikation verhindert widersprüchliche Aussagen und reduziert Eskalationen.
Sachlich reagieren
Kurz und faktenbasiert in sozialen Netzwerken Stellung nehmen; Transparenz zeigen, ohne Interna preiszugeben. Personenbezogene Daten von Pflegebedürftigen oder Mitarbeitenden dürfen nicht genannt werden.
Sachlichkeit schützt vor Eskalation und wahrt rechtliche Grenzen. Sich „totstellen“ hilft nicht.
Gespräch suchen
Direkte Kontaktaufnahme mit Beschwerdeführer:innen; Verständnis zeigen und Lösungen anbieten.
Persönliche Gespräche entschärfen Konflikte und beruhigen die Darstellung in der Öffentlichkeit.
Rechtliche Schritte prüfen
Bei falschen Behauptungen oder Beleidigungen: Abmahnung, Unterlassung, Schadenersatz, ggf. Strafanzeige (§§ 185 ff. Strafgesetzbuch), Löschung beantragen.
Juristische Maßnahmen sind letztes Mittel, setzen aber klare Grenzen.
Prävention organisieren
Social-Media-Regeln für Mitarbeitende, feste Ansprechpartner. Art. 24 DSGVO verpflichtet Einrichtungen, solche Vorkehrungen zu treffen.
Präventionverhindert,dassBeschwerden unkontrolliert öffentlich werden.