EBM & GOÄ richtig abgerechnet

So berechnen Sie, ob Ihrer Praxis ein Wirtschaftlichkeitsbonus zusteht

Seit Jahren erhalten Sie und Ihre Kollegen einen Wirtschaftlichkeitsbonus „Labor“. Auch in Ihrer Honorarabrechnung wird er immer ausgewiesen. Doch wie er errechnet wird und ob Sie die Höhe beeinflussen können, […]

Renate Tief

27.01.2025 · 4 Min Lesezeit

Seit Jahren erhalten Sie und Ihre Kollegen einen Wirtschaftlichkeitsbonus „Labor“. Auch in Ihrer Honorarabrechnung wird er immer ausgewiesen. Doch wie er errechnet wird und ob Sie die Höhe beeinflussen können, ist vielen nicht bekannt. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, welche Folgen diese Änderungen für Sie haben. Hier habe ich das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Wie hoch ist der Wirtschaftlichkeitsbonus (WiBo)?

Die für Sie zuständige KV fügt Ihrer Abrechnung die EBM-Ziffer 32001 hinzu. Sie und Ihre Kollegen können einen Wirtschaftlichkeitsbonus erhalten, wenn Sie eine Versicherten-, Grund- und/ oder Konsiliarpauschale der EBM-Kapitel 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 bis 18, 20, 21, 26, 27 oder 30.7 abrechnen dürfen. Je nach Fachgruppe erhalten Sie ein unterschiedlich hohes Honorar. Fachgruppen, die umfangreiche Labordiagnostik veranlassen oder durchführen (müssen), erhalten einen höheren Punktwert und mithin einen höheren Betrag.

Fachrichtung (Auszug)PunkteBetrag (€)
Allgemeinärzte, Praktische Ärzte, hausärztliche Internisten192,354746
Kinder- und Jugendmediziner172,106878
Chirurgen30,371802
Gynäkologen100,123934
HNO-Ärzte60,743604
Hautärzte100,123934
Humangenetiker30,371802
fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt151,859010
fachärztliche Internisten mit Schwerpunkt, z. B. – Gastroenterologen – Kardiologen  15 6  1,859010 0,743604
Neurologen, Neurochirurgen60,743604
Orthopäden ohne SP Rheumatologie30,371802
Urologen151,859010
Wichtig: Hierbei handelt es sich nicht um das Honorar, das Sie ausbezahlt bekommen, sondern um den Betrag, der für die Berechnung Ihres WiBo erforderlich ist.