Egal, wie groß Ihre Tagespflege ist: Nach Art. 39 DGSVO haben Sie für Ihre Tagespflege einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Das liegt daran, dass Sie Gesundheitsdaten Ihrer Gäste verarbeiten. Und hier schreibt die DGSVO ausnahmslos das Vorhandensein eines DSB vor.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Der DSB muss die notwendige Fachkunde haben, die über einen 3- bis 5-tägigen Lehrgang zu erwerben ist. Nach seiner schriftlichen Bestellung hat er zahlreiche Aufgaben und breite Befugnisse, die der nebenstehenden Übersicht zu entnehmen sind. Mit dem nachfolgenden Muster bestellen Sie einen Ihrer Mitarbeiter zum DSB.
DSB kann auch ein Externer sein
Wenn Sie vermeiden wollen, Ihren DSB in den eigenen Reihen zu suchen und erst noch auszubilden, können Sie auch auf einen externen Dienstleister zugehen. Entsprechende Angebote gibt es im Markt zahlreich. Sie zahlen auf diesem Weg einen Festpreis – somit kalkulierbare Kosten – und vermeiden die arbeitsrechtlichen Privilegien des DSB innerhalb der eigenen Belegschaft. Häufig überwiegen damit insgesamt die Vorteile. Ob sich das auch für Sie rechnet, sollten Sie anhand Ihrer Unternehmensgröße, der Reife Ihres Datenschutzsystems sowie mit Blick auf die Kosten der externen Angebote bewerten.
Testen Sie jetzt „Tagespflege aktuell“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung rund um die Täglichen Aufgaben in der Tagespflege!
Von A wie Abrechnung über B wie Beschäftigung bis V wie Versorgung: In jeder Ausgabe erhalten Sie aktuelle Praxisinformationen und direkt anwendbare Arbeitshilfen für die erfolgreiche Leitung in der Tagespflege.