THEMENHEFT: Update Controlling 2026

So definieren Sie Ihre Kosten pro Leistung

Im ambulanten Pflegedienst generieren Sie Ihre Erlöse grob aus 4 Leistungstöpfen: Sozialgesetzbuch (SGB) V, SGB XI, SGB XII und Privat. Einige Dienste haben sogar das SGB IX als 5. Leistungstopf. […]

Birger Schlürmann

15.01.2026 · 3 Min Lesezeit

Im ambulanten Pflegedienst generieren Sie Ihre Erlöse grob aus 4 Leistungstöpfen: Sozialgesetzbuch (SGB) V, SGB XI, SGB XII und Privat. Einige Dienste haben sogar das SGB IX als 5. Leistungstopf.

Das heißt aber auch, dass die Erlöse pro Leistungsstunde bzw. Leistungsminute unterschiedlich sind. Diese Grundüberlegung ist wichtig und wird Ihnen in diesem Themenheft häufiger begegnen.

Beispiel: Gleiche Dauer, unterschiedlicher Preis

Der Pflegedienst an der Castroper Straße erlöst je Stunde SGB XI im Schnitt 65,00 €. Im SGB V hingegen sind es 85,00 €.

Das bedeutet, dass die Erbringung von SGB-V-Leistungen auf den ersten Blick lukrativer ist. Oder anders gesagt: Im SGB XI dauert es länger, 100 € zu erlösen, als im SGB V. Der Rechenweg ist folgender:

  • SGB V: 85,00 € / 60 Minuten = 1,4167
  • 100 € / 1,4167 = 70,59

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