Vorbehaltsaufgaben effizient organisieren

So erstellen Sie ein Notfall-Testament

Das Sterben ist in stationären Pflegeeinrichtungen und grundsätzlich überall dort allgegenwärtig, wo ältere, pflegebedürftige Menschen versorgt werden. Falls in Akutsituationen der letzte Wille bislang nicht geregelt ist, kommen unter Umständen […]

Bernd Hoffmann

13.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Das Sterben ist in stationären Pflegeeinrichtungen und grundsätzlich überall dort allgegenwärtig, wo ältere, pflegebedürftige Menschen versorgt werden. Falls in Akutsituationen der letzte Wille bislang nicht geregelt ist, kommen unter Umständen Sie als Pflegekraft ins Spiel, um ein sogenanntes „Notfall-Testament“ zu bezeugen.

Fallbeispiel: Otto Dankert lebt seit 4 Jahren in der Pflegeeinrichtung „Sonnenkuppe“. Er ist gesundheitlich stabil: Sein Bluthochdruck ist medikamentös gut eingestellt, auch die Zuckerwerte des Typ-2-Diabetikers sind unbedenklich. In der Nacht verspürt der Pflegekunde plötzliche heftige Brustschmerzen und klagt über Atemnot. Die herbeigeeilten Pflegekräfte rufen den Notarzt. Herr Dankert äußert, dass er das Gefühl hat, es gehe mit ihm „zu Ende“. Er hat sein Testament jahrelang nicht aktualisiert. Alleinig begünstigt ist darin weiterhin seine Ehefrau, die bereits vor 2 Jahren einem Krebsleiden erlegen ist. Herr Dankert möchte unbedingt, dass seine Patentochter nach seinem Tode bedacht wird, denn sie ist die Einzige, die in den letzten Monaten immer für ihn da war … Was ist in einer solchen Situation zu tun? Einen Notar herbeizitieren? Das wird nachts wohl kaum gelingen. Für genau solche Situationen wurde die Möglichkeit eines Notfall-Testaments geschaffen. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 2250 BGB: „Wer sich an einem Ort aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament […] durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.“

Voraussetzungen für ein Notfall-Testament

  • Ein Notfall-Testament (auch „3-Zeugen-Testament“ genannt) kann jeder Pflegekunde aufsetzen, der sich in akuter Todesgefahr befindet.
  • Der Testierende muss hierbei im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte (= testierfähig) sein.
  • Die Todesgefahr muss entweder objektiv bestehen oder subjektiv von 3 Zeugen wahrgenommen werden.
  • Das Testament wird immer mündlich vor 3 Zeugen abgegeben.
  • Dabei müssen diese Zeugen während der gesamten Erklärung des letzten Willens des zu Pflegenden anwesend sein und diesen verschriftlichen.
  • Falls der Pflegebedürftige nicht selbst unterschreiben kann, wird dies im Testament vermerkt.
  • Ein Nottestament ist maximal 3 Monate gültig, sofern der Pflegekunde bis dahin überlebt hat (gemäß Regelung des § 2252 BGB). In diesem Zeitraum sollte das Testament durch einen Notar niedergelegt werden.
  • Als Zeugen kommen bei dieser Testamentsform zur Vermeidung etwaiger Interessenskonflikte nicht infrage: Der zu Pflegende selbst, der Ehepartner des Pflegekunden, alle im Testament begünstigten Personen sowie direkte Verwandte oder Ehepartner der Zeugen.

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