Für den Fall, dass ein Betroffener seine Belange nicht mehr selbst regeln kann, z. B. aufgrund einer Demenz, wird eine Betreuung für ihn eingerichtet. Wer diese im Einzelfall übernimmt, legt das Betreuungsgericht fest. Jedoch kann der Betroffene bereits im Vorfeld seine Wünsche formulieren.
Die rechtliche Betreuung ist ein Rechtsgut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten. Die Aufgaben des Betreuers können von Angehörigen oder beruflichen Betreuern übernommen werden.
Schon im Vorfeld kann ein erwachsener Mensch beim Betreuungsgericht hinterlegen, wen er sich für den Fall einer Betreuung als Betreuer wünscht oder ablehnt. Auch wenn das Betreuungsgericht nicht dazu verpflichtet ist, diesem Wunsch nachzukommen, weil es z. B. die genannten Personen als nicht geeignet einschätzt, orientiert es sich häufig an den geäußerten Wünschen.
Das folgende Muster zeigt Ihnen, wie eine Betreuungsverfügung aussehen kann. Haben Ihre Pflegekunden den Wunsch, eine Betreuungsverfügung auszufüllen, können Sie ihnen dieses Muster zur Verfügung stellen. Selbstverständlich ist die hier aufgeführte Form individuell veränderbar und kann den Wünschen Ihrer Pflegekunden entsprechend angepasst werden. Zudem kann diese jederzeit verändert bzw. ergänzt werden.
Testen Sie jetzt „Palliativpflege heute“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für die Begleitung, Betreuung und Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen!
Jede Ausgabe zeigt Ihnen Wege für eine würdevolle Pflege und Betreuung von Menschen auf, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden. Auf der Basis von Respekt gegenüber dem Leben und der Autonomie des Menschen erfahren Sie regelmäßig, wie Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe mit Kompetenz, Wahrhaftigkeit und Einfühlungsvermögen durchführen.