Dokumentation

So kooperieren Sie rechtssicher mit externen Wundberatern

Arbeiten Sie in der Wundversorgung auch mit einem externen Wundberater zusammen? Da diese häufig von Sanitätshäusern kommen, sollten Sie wissen, ab wann Sie sich einem Korruptionsverdacht aussetzen und sich strafbar […]

Marcel Faißt

06.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeiten Sie in der Wundversorgung auch mit einem externen Wundberater zusammen? Da diese häufig von Sanitätshäusern kommen, sollten Sie wissen, ab wann Sie sich einem Korruptionsverdacht aussetzen und sich strafbar machen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtssicher verhalten und kein Risiko eingehen.

Die Zusammenarbeit mit einem externen Wundberater stellt meistens eine Win-win-Situation für alle Beteiligten dar: Der Wundberater kommt zu festen Terminen in die Einrichtung und berät dort nicht nur zu modernen Methoden der Wundtherapie, sondern versorgt die Wunden gleich mit und erstellt womöglich sogar noch eine Wunddokumentation. Der Bewohner hat eine top versorgte Wunde mit aktuellsten Therapien. Aber Vorsicht! Wenn sich die Arbeitsteilung zwischen Ihren Mitarbeitern und dem externen Wundberater eines Sanitätshauses so darstellt, befinden Sie sich rechtlich womöglich im Tatbestand einer Bestechlichkeit im Gesundheitswesen.

Fakt 1: Aus diesen Gründen können Sie sich strafbar machen

Da der Wundberater in dem oben beschriebenen Beispiel Aufgaben übernimmt, die per Rahmenvertrag für die stationäre Pflege (abhängig vom jeweiligen Bundesland) Aufgaben der stationären Pflegeeinrichtung sind (gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung), wird unterstellt, dass er dies zum Vorteil seines Sanitätshauses macht, da dieses seine Produkte zur Wundversorgung über die Verordnung des Arztes bezahlen kann. Und schließlich bekommt die Pflegeeinrichtung noch Arbeit abgenommen – weswegen man dieses Sanitätshaus womöglich sehr gern mit dem Wundmanagement beauftragt. Das Antikorruptionsgesetz hat hierzu aber klargestellt, dass nicht nur derjenige sich strafbar macht, der korrumpiert, sondern auch derjenige, der sich korrumpieren lässt.

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