Datenpannen können in Pflegeeinrichtungen schnell passieren: So öffnet z. B. eine Verwaltungsmitarbeiterin einen E-Mail-Anhang und Sie merken erst nach einigen Tagen, dass Sie sich damit einen „Trojaner“ eingefangen haben und Daten von der Computeranlage Ihrer Einrichtung ausgespäht wurden – ein Alptraum.
Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand
Wenn Sie feststellen, dass es in Ihrer Pflegeeinrichtung zu einem Datenleck gekommen ist, dürfen Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass schon nichts passieren und niemand etwas von Ihrer „undichten Stelle“ erfahren wird. Denn damit können Sie sich in „Teufels Küche“ bringen.
Informieren Sie den Datenschutzbeauftragten
Stellen Sie eine Datenpanne fest, sind Sie verpflichtet, diese der zuständigen Datenschutzbehörde zu melden. Worauf es bei einer solchen Meldung ankommt, können Sie der Übersicht entnehmen. Wichtig ist aber, dass Sie auch Ihren internen Datenschutzbeauftragten informieren und sich mit diesem abstimmen, wie genau weiter vorgegangen wird.
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