ETHIK & RECHT

So organisieren Sie die Kooperation mit einem externen Ethikkomitee

Auch wenn sich der Gesetzgeber in den letzten Jahren zunehmend mit Themen rund um das Lebensende und die Palliative Care befasst, so bleiben im Individualfall immer wieder Fragen, die durch […]

Michaela Funk

28.08.2025 · 3 Min Lesezeit

Auch wenn sich der Gesetzgeber in den letzten Jahren zunehmend mit Themen rund um das Lebensende und die Palliative Care befasst, so bleiben im Individualfall immer wieder Fragen, die durch eine ethische Fallbesprechung geklärt werden müssen. Hierbei kann Ihnen ein Ethikkomitee helfen.

Möglich wäre z. B., dass ein zu Pflegender mit Demenz in einem früheren, orientierten Zustand für sich entschieden hat, keine Dialyse in Anspruch nehmen zu wollen, wenn die Nieren versagen sollten. Das wäre dann ein sicheres Todesurteil. Selbst wenn er diesen Schritt durch eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung absichert, kann ein großer Druck für das begleitende Team, die Angehörigen, den gesetzlichen Betreuer und auch für den Hausarzt entstehen – vor allem dann, wenn

sich, bezogen auf das Beispiel, der Betroffene in seiner Demenz sehr lebenslustig und lebensbejahend zeigt. Gilt jetzt noch der vorverfügte Wille?

Ethische Fallbesprechung minimiert Unsicherheit

Insbesondere verunsicherte Angehörige, aber auch gesetzliche Betreuer wenden sich schließlich an Ihr Team, wenn entsprechende Entscheidungen gefällt werden müssen. Dann kann eine ethische Fallbesprechung sinnvoll eingesetzt werden. Da diese Situationen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer häufiger vorkommen, kann es empfehlenswert sein, ein Ethikkomitee einzubeziehen.

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