Pflegefehler sind für alle Beteiligten belastend. Für Bewohner können sie schwere gesundheitliche Folgen haben, für Pflegekräfte bedeuten sie meist große Verunsicherung und Sorge um den Job – und ein schlechtes Gewissen. Sie als Führungskraft stehen vor der herausfordernden Aufgabe, arbeitsrechtlich angemessen, fair und rechtssicher zu reagieren. Denn: Nicht jeder Pflegefehler rechtfertigt arbeitsrechtliche Sanktionen.
Beispiel aus der Pflegepraxis:
Eine examinierte Pflegefachkraft verabreicht einem Bewohner ein falsches Medikament. Der Fehler wird frühzeitig bemerkt, der Bewohner erleidet keine gesundheitlichen Schäden. Die interne Prüfung zeigt: Die ärztliche Anordnung war unklar, der Dienst unterbesetzt und eine Doppelkontrolle organisatorisch nicht
Verletzung der Sorgfaltspflicht
Pflegekräfte sind verpflichtet, ihre Arbeit sorgfältig auszuführen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Kommt es zu einem Pflegefehler, stellt dies grundsätzlich eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Arbeitsrechtlich ist entscheidend, ob der Pflegefehler schuldhaft begangen wurde, wie schwer das Verschulden war, wie schwer er wiegt und welche Folgen er hatte.
Berücksichtigen Sie aber auch die Gesamtumstände, die ggf. zu dem Pflegefehler beigetragen haben, z. B. unklare Anweisungen, personelle Unterbesetzung oder angeordnete Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit.
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