Beispiel: Eine Pflegekraft fühlt sich unwohl. Sie wurde erneut zur Grundpflege eines Pflegekunden eingeteilt, der fortwährend anzügliche Bemerkungen macht, sie unangemessen berührt und wünscht, dass sie ihn auch im Intimbereich wäscht, obwohl er dies selbstständig bewältigen kann. Vor Arbeitsbeginn fasst sich die Pflegekraft ein Herz und berichtet der PDL von den sexuellen Übergriffen des Pflegekunden. Eine kluge Entscheidung, denn daraufhin wird der Pflegekunde sofort aus ihrer Diensttour genommen.
So verantwortungsbewusst sollte auch Ihr Vorgesetzter handeln, wenn Sie von Belästigungen durch einen Pflegekunden berichten. Sexuelle Belästigung durch Pflegekunden ist ein ernstes Thema, das in vielen Einrichtungen noch immer nicht ausreichend Beachtung findet. Häufig wird die Problematik bagatellisiert nach dem Motto: „Ach, das ist doch nur ein geiler alter Mann!“ Die Folgen solcher Einstellungen sind gravierend: Die Betroffenen leiden unter diversen Belastungen, verlieren die Freude an ihrem Beruf und fühlen sich seelisch sowie körperlich unwohl und ausgeliefert.
Was ist sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung tritt auf, wenn die Würde oder Selbstbestimmung einer Person durch sexuell bestimmtes Verhalten verletzt wird. Dazu zählen laut Rechtsprechung und Gesetz das Erzählen obszöner Witze, das Zeigen eindeutiger Abbildungen oder Fotos, unerwünschter Körperkontakt, Aufforderungen zu Verabredungen mit eindeutiger Intention sowie direkte sexuelle Nötigung und Übergriffe.
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