Post- und Long-COVID-Erkrankungen sind allgegenwärtig. Der G-BA hat jetzt auch die Long-COVID-Richtlinie verabschiedet. Die häufigsten Symptome sind systemischer und neurologischer Art, aber viele Patienten leiden unter pulmologischen Beschwerden. Bei Ihrer pulmologischen Diagnostik überprüfen Sie mittels Spirometrie auch die Lungenfunktion. Schauen Sie bei Ihrer Abrechnung genau hin, denn es bestehen große Unterschiede zwischen EBM und GOÄ. Unsere Übersichtstabelle zeigt Ihnen die Unterschiede auf und hilft Ihnen so, bei der Abrechnung Zeit zu sparen.
Die Zahl der getesteten Substanzen fällt bei der Abrechnung ins Gewicht!
Beachten Sie:
- Sie dürfen die GOÄ-Ziffer 609 für eine getestete Substanz nur einmal berechnen.
- Aber wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung mehrere Substanzen testen, so können Sie die GOÄ-Ziffer 609 entsprechend der Zahl der getesteten Substanzen mehrfach ansetzen.