In Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten kommt es auch in Zeiten von Personalmangel vor: Eine interessante Bewerbung trifft ein – doch aktuell ist keine passende Stelle frei. Wie formulieren Sie eine rechtssichere Absage und holen zugleich die Einwilligung ein, die Bewerbungsdaten für zukünftige Stellenbesetzungen aufzubewahren?
Achten Sie auf Datenschutz und Transparenz
Nach DSGVO dürfen personenbezogene Daten im Bewerbungsverfahren nur so lange gespeichert werden, wie sie für die Entscheidung notwendig sind. Ist das Bewerbungsverfahren abgeschlossen und die Personalentscheidung getroffen, müssen die Daten grundsätzlich gelöscht werden.
Daten speichern – aber nur mit Einwilligung
Möchten Sie Bewerber in der Zukunft erneut kontaktieren, brauchen Sie ihre ausdrückliche Zustimmung zur Datenspeicherung. Diese ergibt sich aus § 26 Bundesdatenschutzgesetz.
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