Vorbehaltsaufgaben effizient organisieren

So schaffen Sie Maßstäbe für Bedarfsmedikation

Ob ein Pflegekunde Bedarfsmedikation erhält oder nicht, darf nicht davon abhängen, wer gerade im Dienst ist. Und doch kommt genau das vor: Eine Pflegekraft verabreicht ein Bedarfsmedikament, die andere wartet […]

Bernd Hoffmann

08.04.2026 · 3 Min Lesezeit

Ob ein Pflegekunde Bedarfsmedikation erhält oder nicht, darf nicht davon abhängen, wer gerade im Dienst ist. Und doch kommt genau das vor: Eine Pflegekraft verabreicht ein Bedarfsmedikament, die andere wartet lieber ab. Das Problem sind meist unklare Kriterien und Interpretationsspielraum.

Fachkräfte müssen für

Klarheit sorgen Wenn der Arzt in seiner Anordnung lediglich „bei Bedarf“ oder „bei Unruhe“ eingetragen hat, entsteht Spielraum, der im Alltag unterschiedlich ausgelegt wird. Das gilt es zu vermeiden. Es ist eine klare Fachkraftaufgabe, auf einen objektiven Rahmen für die Medikationsgabe hinzuwirken.

Wichtig:

Pflegefachliche Verantwortung heißt in diesem Zusammenhang, den Zustand des Pflegekunden treffend einzuschätzen, über Maßnahmen zu entscheiden und die Wirkung zu überprüfen.

„Unruhe“ ist zu pauschal

Der Begriff „Unruhe“ ist zu ungenau und nicht eindeutig definiert. Entscheidend ist vielmehr, welche konkreten Verhaltensweisen beobachtet werden.

Testen Sie jetzt „Praxis: Altenpflege“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für ambulante und stationäre Pflegefachkräfte!

Jede Ausgabe erleichtert Ihren Berufsalltag mit kompakt aufbereiteten pflegefachlichen Informationen, aktuellen Inhalten und direktem Praxisbezug. Speziell für examinierte Pflegefachkräfte, die in der ambulanten und stationären Altenpflege mit weniger Aufwand mehr erreichen möchten.