DATENSCHUTZ: RICHTLINIEN, SICHERHEIT & COMPLIANCE

So schützen Sie die Privatsphäre erkrankter Pflegekräfte

Wenn MitarbeiterInnen krank werden und ausfallen, stellt Sie das als Leitung vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Eine davon ist es, die neugieren und häufig auch bohrenden Fragen von Pflegebedürftigen und […]

Judith Barth

23.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Wenn MitarbeiterInnen krank werden und ausfallen, stellt Sie das als Leitung vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Eine davon ist es, die neugieren und häufig auch bohrenden Fragen von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu beantworten und gleichzeitig den Datenschutz und die Privatsphäre der betroffenen Mitarbeiter zu wahren.

Beachten Sie unbedingt die DSGVO – auch bei Mitarbeitern

Informationen über den Gesundheitszustand von Mitarbeitern unterliegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Da es sich um besonders sensible Gesundheitsdaten handelt, müssen Sie als verantwortliche Vorgesetzte darauf achten, dass diese Daten besonders sorgfältig vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt werden. Daher verbietet es sich, Informationen über den Gesundheitszustand von MitarbeiterInnen an Pflegebedürftige, deren Angehörige oder Kollegen weiterzugeben. Wollen Pflegebedürftige oder Angehörige von Ihnen wissen, warum ein Mitarbeiter – schon wieder – fehlt oder wie lange er ausfällt, müssen Sie die folgenden Grundsätze beachten.

Übersicht: Grundsätze zum rechtssicheren Umgang mit Fragen nach dem Gesundheitszustand von Mitarbeitern
GrundsatzSo gelingt die Umsetzung
Keine Gesundheits-informationen preisgebenMeist wissen Sie – obwohl der erkrankte Mitarbeiter nicht verpflichtet ist, Sie zu informieren –, woran dieser erkrankt ist und warum und wie lange er nicht zur Arbeit kommen kann. Geben Sie diese Informationen auf keinen Fall an die Mitarbeiter, Pflegebedürftigen und Angehörigen weiter, auch wenn diese penetrant nachbohren.
Über Organisatori­sches informierenSoweit sich durch das Fehlen des Mitarbeiters die Abläufe oder die Routinen in Ihrer Pflegeeinrichtung/in Ihrem Pflegedienst verändern, informieren Sie sachlich über die Ver­änderungen – ohne die Gründe hierfür zu nennen.
Keine Angaben zum Grund des FehlensKollegen, Pflegebedürftige und Angehörige bekommen natürlich mit, wenn Mitarbeiter fehlen. Das lässt sich nicht vermeiden. Sie dürfen die Gründe hierfür aber nicht offen­legen, denn es geht niemanden etwas an, warum Mitarbeiter fehlen, also ob sie krank, freigestellt, in Urlaub sind oder Überstunden abbauen. Verweisen Sie Fragende auf den Datenschutz und machen Sie zu den Gründen des Fehlens keine Angaben.
Keine Angaben zur Dauer des FehlensDie Information, wie lange Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen, unterliegt dem Datenschutz. Daher dürfen Sie diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Zumal diese Informationen ohnehin immer mit einem Fragezeichen zu versehen sind. Denn es kann durchaus sein, dass eine Krankschreibung verlängert wird.
Team sensibilisierenWeisen Sie die Kollegen an, sich über die Gründe, warum Kollegen nicht zur Arbeit kom­men, gegenüber Pflegebedürftigen und Angehörigen nicht zu äußern, und erinnern Sie an den Datenschutz und daran, dass die Mitarbeiter es auch nicht gut fänden, wenn man ihren Gesundheitszustand mit Pflegebedürftigen diskutieren würde.

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