In der Pflege gehört Verschwiegenheit zum beruflichen Selbstverständnis – und doch passieren täglich Verstöße. Obwohl Pflegekräfte bei Dienstantritt eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschreiben, zeigt die Praxis: Im Austausch mit Angehörigen oder Kollegen rutschen oft Informationen heraus, die unter Datenschutz und Schweigepflicht fallen. Als Personalverantwortlicher tragen Sie die Verantwortung, Ihr Team regelmäßig zu sensibilisieren.
Praxisbespiel:
Susanne Neumann ist PDL des Pflegeheims „Sonnenschein“. Eines Morgens steht die Tochter einer Bewohnerin bei ihr im Büro. Sie beschwert sich über 2 Pflegekräfte, die sich unangemessen und öffentlich über ihre demenzkranke Mutter und ihre „Marotten“ so unterhalten hatten, dass nicht nur sie, sondern auch noch andere Angehörige das mitbekommen hatten.
Rechtsgrundlage: DSGVO und Arbeitsrecht
In der Pflege gelten hohe Datenschutzanforderungen. Personenbezogene Daten von Pflegebedürftigen und Angehörigen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben werden – geregelt durch die DSGVO. Darüber hinaus verpflichtet das Arbeitsrecht alle Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über interne Abläufe, Diagnosen oder persönliche Informationen. Bei kirchlichen und öffentlichen Trägern regeln das TVöD bzw. AVR. In privaten Einrichtungen ergibt sich die Pflicht aus dem Arbeitsvertrag. Außerdem droht Pflegefachkräften noch eine gesonderte Bestrafung bei Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB.
Was jetzt zu tun ist: Sensibilisierung
Auch wenn Verschwiegenheit selbstverständlich sein sollte – viele Pflegekräfte unterschätzen ihre Bedeutung. Nicht aus Absicht, sondern aus Routine oder fehlendem Problembewusstsein. Daher ist es so wichtig, dass Sie dieses Thema regelmäßig ansprechen und anhand von Beispielen deutlich machen, was Sie von Ihrem Team erwarten.
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