Zur Umsetzung des Expertenstandards „Harnkontinenz“ zählt es auch, dass Ihre Mitarbeitenden für einen entsprechenden Hautschutz sorgen bzw. Bewohner und Angehörige bei der Wahl der richtigen Hautpflegeprodukte beraten.
Im Expertenstandard „Förderung der Harnkontinenz“ und in dem Expertenstandard „Hautintegrität“ ist klar benannt, dass die Pflegefachkraft auch für den Hautschutz von Bewohnern mit Harninkontinenz zuständig ist. In diesem Zusammenhang steht der Schutz vor einer inkontinenzbedingten Dermatitis (IAD) im Vordergrund. Hierbei handelt es sich um eine Hautschädigung, die durch Harn und Stuhlinkontinenz verursacht wird. Aufgrund ihrer Zusammensetzung durchbrechen Urin und Stuhl die Schutzbarriere der Haut. Der ständige Kontakt mit den Ausscheidungen führt zu Hautirritationen. Es bilden sich Ausschläge, Ekzeme oder sogar Entzündungen. Wichtig ist hierbei auch die fachliche Abgrenzung zwischen Dekubitus und IAD. Denn hiervon ist abhängig, ob Ihre Pflegefachkräfte die richtigen Maßnahmen einleiten.
Diese Risikofaktoren muss die Pflegefachkraft berücksichtigen
Informieren Sie Ihre Pflegefachkräfte darüber, dass sie bei einer vorliegenden Harn und/oder Stuhlinkontinenz immer auch das IAD-Risiko einschätzen.
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