HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

So sicheren Sie Pflegebedürftige und Mitarbeiter bei Insektenstichen richtig ab

Insektenstiche sind in der Altenpflege keine Seltenheit. Besonders Bienen- und Wespenstiche können für Pflegebedürftige gefährlich werden – sei es durch allergische Reaktionen oder Infektionen. Als Vorgesetzter tragen Sie die Verantwortung […]

Judith Barth

23.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Insektenstiche sind in der Altenpflege keine Seltenheit. Besonders Bienen- und Wespenstiche können für Pflegebedürftige gefährlich werden – sei es durch allergische Reaktionen oder Infektionen. Als Vorgesetzter tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihr Team in solchen Situationen richtig, schnell und souverän handelt. Ein strukturiertes Vorgehen schützt sowohl die Gesundheit der Pflegebedürftigen als auch die Rechtssicherheit Ihrer Einrichtung.

Info: Notfallplan bei Bienen- oder Wespenstichen

  • Bewohner beruhigen
  • Einstichstelle ansehen und die Situation einschätzen
  • Erste Hilfe leisten (Stachel entfernen und Einstichstelle kühlen)
  • Bei bekannten Allergien: Notfallset anwenden, Notarzt informieren
  • Pflegebedürftigen nicht allein lassen
  • Auf allergische Reaktionen, wie Atemnot, Schwindel, Schweißausbrüche, Kreislaufprobleme, Herzrasen achten
  • Frühzeitiges Alarmieren des Notarztes bei kritischen Symptomen

5 Tipps für einen rechtssicheren Umgang mit Insektenstichen

  1. Klaren Notfallplan vorgeben
    • Sorgen Sie für klare Handlungsanweisungen in Ihrem Team. Jede Pflegekraft muss wissen, wie sie bei Insektenstichen handelt.
  2. Allergien in der Pflegedokumentation erfassen
    • Bekannte Allergien der Bewohner müssen in der Pflegedokumentation sofort sichtbar hinterlegt sein. Neu festgestellte Allergien müssen sofort eingepflegt werden. Eine fehlende oder ungenaue Dokumentation kann im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben – auch haftungsrechtlich. Dann drohen Ihnen Regress- und Schmerzensgeldansprüche vonseiten der Krankenkassen und des Betroffenen.
  3. Mitarbeiter in Erster Hilfe und Anaphylaxie schulen
    • Regelmäßige Auffrischungskurse zur Ersten Hilfe und auch zum Umgang mit allergischen Reaktionen sind essenziell. Pflegekräfte müssen schnell erkennen, wann ein Bienenstich harmlos ist und wann er sich zu einer lebensbedrohlichen allergischen Reaktion entwickelt. Ein sicheres Team reduziert das Risiko für Bewohner und Einrichtung, da es nicht zögert, sofort den Notarzt zu informieren.
  4. Schutzmaßnahmen für Bewohner und Personal treffen
    • Veranlassen Sie, dass im Sommer Fliegengitter an Fenstern angebracht und Mahlzeiten im Freien insektenarm gestaltet werden. Bei Pflegebedürftigen mit demenziellen Veränderungen gilt es, darauf zu achten, dass diese im Garten Bienen und Wespen durch ihr Verhalten nicht provozieren. Außerdem sollten keine süßen Getränke im Garten gereicht oder diese sicher abgedeckt werden, z. B. mit Deckeln und Strohhalmen.
  5. Rechtliche Absicherung durch lückenlose Dokumentation
    • Bienen- und Wespenstiche müssen in der Pflegedokumentation vermerkt werden – inklusive der ergriffenen Maßnahmen. Das schützt Ihr Team im Falle von Haftungsfragen und zeigt, dass es professionell und umsichtig gehandelt hat.

Wichtig!

Sind Bienen- oder Wespengiftallergien bekannt und haben die Bewohner ein Notfallset, müssen alle Pflegekräfte wissen, wo dieses aufbewahrt wird und wie es anzuwenden ist. Auch hier gilt es, das Team individuell zu schulen, damit in einer Krisensituation nicht erst Medikamente gesucht und Beipackzettel studiert werden müssen. Denken Sie daran, das Notfallmedikament vor Beginn der „Bienen-Saison“ zu checken und vielleicht abgelaufene Medikamente neu verordnen zu lassen.

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