Als Pflegefachperson gehört die Sturzprävention zu Ihren Pflichten. Der MD (Medizinische Dienst) prüft im Rahmen der Pflege-Qualitätsprüfungen auch, ob Maßnahmen zur Sturzvermeidung dokumentiert und durchgeführt werden. Zudem können Haftungsproblematiken entstehen, weshalb hier eine lückenlose Dokumentation ebenfalls von großer Bedeutung ist. Im Sinne der fachlichen Verpflichtung von Pflege muss es in Ihrem Interesse liegen, Leid zu vermeiden und die Verstärkung von Pflegebedürftigkeit durch einen Sturz zu verhindern. Entscheidend ist immer, dass Maßnahmen individuell auf den Pflegebedürftigen abgestimmt und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Risikoeinschätzung: der Anfang von allem
Der Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ (DNQP, aktualisiert 2023) empfiehlt eine strukturierte Risikoerhebung. Bei Menschen mit Demenz sollten Sie u. a. folgende Faktoren einbeziehen und dokumentieren:
- vorangegangene Stürze
- Ganganalyse und Gleichgewicht
- Medikamentenwirkung
- Sehstörungen
- kognitive Einschränkungen
- Angst vor dem Stürzen/Vermeidungsverhalten und dadurch bedingte Risiken
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