Gierig schauen die Finanzämter auch in Ihrer Region darauf, ob die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse mit ihren Mitarbeitern zu geldwerten Vorteilen führt. Die sind grundsätzlich steuerpflichtig und daher wie ein Lohnbestandteil zu behandeln. Besondere Probleme ergeben sich immer dann, wenn erst Jahre später bei einer Betriebsprüfung herauskommt, dass Sie als Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung steuerliche Fehler gemacht haben. Darüber, wer dann für die Nachzahlung haftet, bricht regelmäßig Streit aus.
Was sind geldwerte Vorteile und wann entsteht eine Steuerpflicht?
Geldwerte Vorteile sind Sachleistungen oder Vergünstigungen, die Mitarbeiter durch ihren Arbeitgeber erhalten. Diese sind grundsätzlich steuerpflichtig und wie ein Lohnbestandteil zu behandeln.
Ein häufiger Fehler entsteht, wenn Arbeitgeber die steuerlichen Grenzen nicht beachten. Hier ein Beispiel:
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