Frage: Einer meiner Pflegekräfte geht es seit Längerem psychisch nicht gut. Sie fehlt häufig und ist kaum belastbar. Sie hat mich um ein Gespräch gebeten und mir mitgeteilt, dass sie das Arbeitsverhältnis gern beenden möchte. Sie fühlt sich den Belastungen des Jobs nicht mehr gewachsen. Sie möchte aber nicht selbst kündigen, weil sie eine Sperre beim Arbeitslosengeld fürchtet. Sie hat mich daher gebeten, ihr arbeitgeberseitig zu kündigen. Ich möchte der Mitarbeiterin gern helfen, bin mir aber unsicher, ob das rechtlich so in Ordnung ist.
Judith Barth: Ich rate Ihnen von einem solchen Schritt dringend ab. Denn es ergeben sich hieraus 2 Risiken:
- Die Mitarbeiterin überlegt es sich anders und erhebt Kündigungsschutzklage. Diese werden Sie verlieren, da Sie keinen Grund hatten, der Mitarbeiterin zu kündigen.
- Es droht Ärger mit dem Jobcenter. Denn Sie müssen bei einer Kündigung mit Nachfragen zum Kündigungsgrund durch das Jobcenter rechnen. Diese Fragen müssten Sie dann wahrheitsgemäß beantworten. Allein die Fehlzeiten der Mitarbeiterin sollten hierfür nicht genügen.
Meine Empfehlung: Aufhebungsvertrag anbieten
Bieten Sie der Mitarbeiterin den Abschluss eines Aufhebungsvertrags an, in dem die gesundheitlichen Schwierigkeiten der Mitarbeiterin als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angegeben werden. Sie sollten der Mitarbeiterin außerdem empfehlen, ihren behandelnden Arzt zu bitten, ihr seine Empfehlung zu bescheinigen, den Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen aufzugeben. So sollte es keine Sperre beim Arbeitslosengeld geben.
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