PFLEGEKUNDEN: RECHTE, AUFKLÄRUNG UND VOLLMACHTEN

Sondennahrung: Welche Kostenkürzung Heimbewohner verlangen können

Wenn Heimbewohner über eine Magensonde ernährt werden, kommt es nicht selten zum Streit mit den Angehörigen über die Frage, ob sie eine Reduzierung der Heimkosten verlangen können. Auch wenn die […]

Arnd von Boehmer

08.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Wenn Heimbewohner über eine Magensonde ernährt werden, kommt es nicht selten zum Streit mit den Angehörigen über die Frage, ob sie eine Reduzierung der Heimkosten verlangen können. Auch wenn die Minderung als solche unstreitig ist, gilt dies noch lange nicht für die Höhe des Kürzungsbetrags.

Praxisbeispiel:

Walter Homann wurde – nach einem Schlaganfall – im Januar/Februar 2025 in einer stationären Pflegeeinrichtung für insgesamt 44 Tage ausschließlich über eine PEG-Sonde ernährt, bevor er verstarb. Seine Tochter möchte daraufhin für diesen Zeitraum die Heimkosten um den Entgeltbestandteil „Verpflegung“ kürzen. Die Einrichtungsleitung hält dies jedoch für unzulässig.

BGH: Kürzungsanspruch besteht

Der Bundesgerichtshof hat 2004 erstmals entschieden, dass bei Heimbewohnern, die über eine Sonde ernährt werden, unter bestimmten Voraussetzungen die Heimkosten zu kürzen sind (Urteil vom 22.01.2024, Az.: III ZR 68/03). Die wichtigsten Regeln sind hierbei:

  1. Eine Kürzung kann nur verlangt werden, wenn der Bewohner ausschließlich mit Komponenten ernährt wird, die nicht vom Heim (sondern von der Kasse) bezahlt werden.
    • Folge: Wenn der Bewohner noch z. B. Tee, Säfte, Brei, Joghurt oder Pudding zu sich nimmt, die von der Einrichtung gestellt werden, besteht kein Kürzungsanspruch.
  2. Der Umfang der Kürzung beschränkt sich auf die sogenannten ersparten Aufwendungen der Einrichtung.
    • Folge: Angehörige können keine Minderung um den gesamten Entgeltbestandteil „Verpflegung“ verlangen. Stattdessen kommt nur der reine Lebensmitteleinsatz (Einkaufskosten der Einrichtung) in Frage. Das ist auch logisch folgerichtig, weil der Entgeltbestandteil „Verpflegung“ überwiegend Fixkosten (insbesondere für Küchenpersonal) enthält.

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